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Rauchmelder können Leben retten !!!

Rauchmelder - Installation und Wartung

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Zusammenfassung:

§ 49 Abs. 7

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

Mindest- und Optimalschutz

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung beinhaltet in der Regel Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege dienen. Für eine optimale Absicherung sollten auch Wohn- und Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

Bei uns kommen nur Qualitätsprodukte an die Decke

Unser Service für Sie:

Montage und regelmäßige Wartung durch unsere geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter der folgenden Telefon-Nr.: 0221 9418020 oder schreiben Sie eine

e-Mail info@wige-elektrotechnik.de

Rauchwarnmelder Ei650